LSG Bayern - Beschluss vom 01.04.2019 (L 7 U 396/16)
I. Die Anhörungsrüge vom 1.11.2018 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig im Verfahren ist, ob der Klägerin wegen der Folgen ihres Unfalls vom 10.12.2013 über [...]