BSG - Beschluss vom 16.01.2017 (B 12 KR 64/16 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. Mai 2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu [...]