LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.01.2015 (L 8 SB 2523/14)
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 28.02.2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird [...]