LSG Bayern - Beschluss vom 05.08.2011 (L 7 AS 124/11 B PKH)
Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 14. Dezember 2010 abgeändert und der Kläger verpflichtet, aus seinem Vermögen auf die Prozesskostenhilfe zum 15.09.2011 eine Rate von 500,- Euro und [...]