LSG Hamburg - Urteil vom 13.08.2009 (L 5 AL 17/07)
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Im Streit ist das Begehren des Klägers, dass die Beklagte für ihn [...]