LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 08.07.2005 (9 Ta 143/05)
I. Der Kläger hat beim Arbeitsgericht Kaiserslautern am 28.04.2005 eine Klage eingereicht, mit welcher er sich gegen eine Änderungskündigung gewendet hat; er hat das Änderungsangebot nicht unter dem Vorbehalt des § 2 [...]