LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 25.08.2016 (L 1 KR 340/16 B ER)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 7. Juni 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Gewährung [...]