LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 13.03.2014 (L 23 SO 176/11)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Die Klägerin, eine Heimbetreiberin, begehrt die Übernahme eines Zuschlags für die Beatmung einer [...]