LSG Bayern - Beschluss vom 07.10.2013 (L 7 AS 644/13 B ER)
I. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 11. September 2013 abgeändert und der Antragsgegner vorläufig verpflichtet, dem Stromversorger weitere 152,40 Euro zu überweisen. Bei diesem [...]