LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 23.05.2012 (L 10 P 1/11)
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 01.12.2010 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger einen Betrag iHv 4.835,76 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die [...]