LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.09.2012 (L 6 U 107/07)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt Gerichtskosten in Höhe von 225,00 EUR. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten streiten insbesondere [...]