LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 04.11.2010 (L 6 AS 1118/10 B)
Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25.05.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. I. Streitig ist, ob den Klägern Prozesskostenhilfe [...]