OLG Köln - Beschluss vom 02.09.2011 (17 W 170/11)
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 987,70 €. I. Der Antragsteller war für die Antragsgegnerin in zwei [...]