OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.05.2011 (3 W 27/11)
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom 06.04.2011 abgeändert. Der Kostenstreitwert wird für die erste Instanz auf 275.000,- € festgesetzt. Die Entscheidung ergeht [...]