OLG Stuttgart - Beschluss vom 25.11.2010 (10 W 54/10)
1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Stuttgart vom 21.10.2010, Az. 25 O 122/09, abgeändert und der Streitwert festgesetzt auf 7.780,54 €. Im Übrigen wird die Beschwerde des [...]