OLG Hamm - Beschluss vom 13.11.2009 (25 W 453/09)
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin. Der Beschwerdewert beträgt 444,96 €. Die nach den §§ 567 Abs. 1 Nr. 2, 567 Abs. 2, 569 Abs. 1 Abs. 1 ZPO zulässige [...]