OVG Hamburg - Beschluss vom 06.09.2002 (1 So 109/02)
Die nach §§ 25 Abs. 3 GKG, 9 Abs. 2 BRAGO zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für das Klageverfahren, in dem es um die Verpflichtung der Beklagten ging, dem [...]