OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 18.10.2001 (5 W 34/01)
Eine zulässige Streitwertbeschwerde im Sinne des § 25 Abs. 3 Satz 1 GKG liegt nicht vor, weil die Rechtsmittelschrift nicht erkennen läßt, in welchem Umfang die Nebenintervenientin eine Abänderung der Wertfestsetzung [...]