OLG Zweibrücken - Beschluss vom 01.09.2000 (3 W 193/00)
Die sofortige weitere Beschwerde ist infolge der Zulassung durch das Erstbeschwerdegericht statthaft (§ 156 Abs. 2 Satz 2 KostO), form- und fristgerecht eingelegt (§ 156 Abs. 4 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 KostO) und auch im [...]