BayObLG - Beschluß vom 12.10.2000 (3Z BR 171/00)
I. Der Beteiligte zu 1 gründete mit den Beteiligten zu 2 und 3 eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Ziel der Gesellschaft war es, ein Grundstück zu erwerben, zu bebauen und auf die Gesellschafter zu verteilen. [...]