OLG Düsseldorf - Beschluss vom 15.08.2000 (10 W 67/00)
Die gemäß § 11 Abs. 2 Satz 5 RpflG zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Rechtspflegerin hat zu Recht davon abgesehen, die streitige Erörterungsgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO in Höhe von [...]