LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 05.04.2007 (5 Ta 171/06)
Streitgegenstand des nicht abgeschlossenen Hauptsacheverfahrens ist der Antrag der Klägerin, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 2.119,35 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit [...]