LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.08.2006 (4 Sa 386/06)
Der Kläger macht gegen die Beklagte, soweit für das Berufungsverfahren noch von Bedeutung, einen Zahlungsanspruch in Höhe von 4.992,00 EUR brutto abzüglich gezahlter 240,00 EUR netto geltend. Er reklamiert Ansprüche [...]