LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.08.2006 (9 Sa 431/06)
Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer fristlosen und hilfsweise ordentlich ausgesprochenen Kündigung. Der am 01.07.1947 geborene Kläger, der verheiratet ist und drei unterhaltsberechtigte Kinder hat, war [...]