LSG Hamburg - Urteil vom 09.02.2022 (L 2 AL 27/21)
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger begehrt Arbeitslosengeld für die Zeit ab 28. [...]