BSG - Beschluss vom 05.03.2018 (B 1 KR 45/17 B)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 30. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des [...]