LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.08.2017 (L 8 SO 22/17)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger begehrt im Zugunstenverfahren nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (Sozialverwaltungsverfahren und [...]