LSG Bayern - Beschluss vom 19.08.2016 (L 11 AS 505/16)
I. Die Berufung wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Das Sozialgericht Nürnberg (SG) hat in einem vom Kläger eingeleiteten Klageverfahren mit [...]