LSG Bayern - Beschluss vom 21.09.2016 (L 10 AL 164/16 NZB)
I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.06.2016 - S 17 AL 103/16 - wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. [...]