LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 23.08.2011 (8 Ta 174/11)
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - 3 Ca 1981/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die sofortige Beschwerde ist gemäß §§ 78 Abs. 1 ArbGG, 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, [...]