LSG Bayern - Beschluss vom 25.05.2011 (L 11 AS 163/11 NZB)
I. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 04.08.2010 - S 5 AS 1073/10 - wird verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist, ob [...]