LSG Bayern - Urteil vom 08.06.2011 (L 2 U 458/10)
I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf einen Widerspruchsbescheid hat. Der [...]