LSG Bayern - Urteil vom 17.08.2011 (L 15 VK 7/10)
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 12. Mai 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist, [...]