LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 23.04.2010 (9 Ta 52/10)
1. Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.02.2010, Az.: 9 Ca 1640/09, wird zurückgewiesen. 2. Ein Rechtsmittel ist gegen diese [...]