LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 19.05.2010 (7 Ta 97/10)
1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 24.03.2010, Az.: 8 Ca 3016/09, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Der [...]