LAG Köln - Beschluss vom 14.06.2010 (4 Ta 211/10)
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 21.04.2010 (6 BV 59/09) wird als unstatthaft zurückgewiesen. Bei einer Verbindung nach § 147 ZPO ist das Rechtsmittel der [...]