Versorgungsausgleich – Einführung ins Thema:Der gesetzliche Versorgungsausgleich soll im Ergebnis dazu führen, dass beide Gatten dieselbe Altersvorsorge aus der Ehe mitnehmen. Wenn sich allerdings später etwas ändert, kommen Abänderungsverfahren in Betracht. Sehen Sie in diesem Video, wann dies der Fall ist und wie Sie Ihren Mandanten das Thema Versorgungsausgleich in den Grundzügen erklären können. Hinweis: Sie sind Rechtsanwalt und möchten dieses Video zum Versorgungsausgleich für Ihre Mandanten auch auf Ihrer Kanzleiwebseite einbinden? Klicken Sie hier und erfahren Sie, wie Sie dieses und weitere familienrechtliche Erklärvideos einfach in Ihren Internetaufritt integrieren.
Abänderung Versorgungsausgleich: Eine Abänderung des Versorgungsausgleich kommt z.B. bei Pensionären in Frage. Wie Sie in diesen Fällen erfolgreich für Mandanten tätig werden, lesen Sie hier. Hier klicken und zur Seite „Abänderung Versorgungsausgleich“ wechseln.
Rentnerprivileg: Nach altem Recht erfolgte bis zum Beginn der Rente bei der ausgleichsberechtigten Person keine Kürzung der Rente des ausgleichspflichtigen Rentners. Dieses Rentnerprivileg ist abgeschafft – hier erfahren Sie, wie Sie heute ohne Rentnerprivileg Unterhalt und Versorgungsausgleich zielführend geltend machen.
Versorgungsausgleichsverfahren: Das Versorgungsausgleichsverfahren wird zwar von Amts wegen eingeleitet - als Anwalt sollten Sie aber die Gestaltungsmöglichkeiten zu Gunsten Ihres Mandanten ausnutzen! Hier finden Sie Alles, was Sie über das Versorgungsausgleichsverfahren wissen müssen - mit anschaulichem Fall.
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Gemäß § 20 VersAusglG können bestimmte Anrechte dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten werden. Unser Musterfall mit Lösung zeigt dem beratenden Anwalt, wie der Antrag auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich Erfolg hat!
Kurze Ehedauer Versorgungsausgleich: Es kommt zwar eher selten vor, dass der Versorgungsausgleich wegen kurzer Ehedauer ausgeschlossen ist. Umso wichtiger, dass Sie im Einzelfall darauf achten, ob der Ausschluss gemäß § 3 Abs. 3 VersAusglG wegen kurzer Ehedauer greift. Hier erfahren Sie alles Wichtige für die Praxis rund um die kurze Ehedauer beim VersAusgl.
Lange Trennungszeit: Nach der Rechtsprechung ist lange Trennungszeit ein Fall grober Unbilligkeit gemäß § 27 VersAusglG. Hier finden Sie die neuste Rechtsprechung und das unverzichtbare Praxiswissen auch zu den Ausnahmen, in denen Versorgungsausgleich trotz langer Trennungszeit geschuldet ist.