BSG - Beschluss vom 07.05.2024 (B 5 R 37/24 AR)
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom 28. Februar 2024 - B 5 R 6/23 C - wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Anhörungsrügeverfahren keine außergerichtlichen [...]