LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 25.03.2024 (L 5 KR 71/24 B)
Auf die Beschwerde der Zeugin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 15.12.2023 aufgehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse. Die Beschwerde ist begründet. Ein Ordnungsgeld gegen [...]