LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 21.11.2023 (L 5 SV 21/23 B)
Die Beschwerde des Erinnerungsführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.11.2023 wird als unzulässig verworfen, weil dieser - worauf bereits das Sozialgericht zutreffend hingewiesen hat - gemäß § [...]