LSG Hessen - Beschluss vom 12.12.2023 (L 3 U 57/18)
Der Antrag des Klägers, nachträglich sein persönliches Erscheinen zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung am 4. Juli 2023 anzuordnen, wird abgelehnt. Der durch seinen rechtskundigen Bevollmächtigten am 11. Juli 2023 [...]