LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 09.11.2023 (L 9 AL 145/22)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13.06.2022 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Die [...]