BSG - Beschluss vom 14.12.2023 (B 4 AS 202/23 AR)
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 31. Oktober 2023 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die von der [...]