BSG - Beschluss vom 17.11.2023 (B 5 R 94/23 AR)
Das an das Bundessozialgericht gerichtete Rechtsschutzgesuch des Klägers vom 6. November 2023 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Verfahren keine Kosten zu erstatten. I Im Termin zur [...]