OLG Celle - Beschluss vom 09.03.2009 (6 W 28/09)
Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert. Der Gebührenstreitwert wird, soweit er die durch die mündliche Verhandlung entstandenen Gebühren betrifft, auf 5.703,92 EUR festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde [...]