OLG Celle - Beschluss vom 24.02.2005 (2 W 36/05)
Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 126, 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG) und begründet. Dem Antragsteller steht gemäß § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr von 1,2 zu, die auf die [...]