OLG Zweibrücken - Beschluss vom 10.04.2003 (4 W 35/03)
Die sofortige Beschwerde des Beklagten ist in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 Abs. 1 und 2 ZPO. In der Sache führt das Rechtsmittel zum Erfolg. Der Beklagte hat in [...]