OLG Hamburg - Beschluss vom 10.01.2003 (8 W 3/03)
Die gemäß den §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 3 ZPO zulässige Anschlussbeschwerde der Klägerin hat in der Sache Erfolg. 1. Zu Recht macht die Klägerin für die Mitwirkung ihres Patentanwalts gemäß den §§ 11, 33 Abs. 1 Satz 1, [...]