OLG Saarbrücken - Beschluss vom 18.12.1998 (6 W 401/98-82)
Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567, 569, 577 ZPO zulässig. Dass der Rechtspfleger in seiner Vorlageverfügung eine Abhilfebefugnis verneint hat, entspricht der nunmehr geltenden [...]