LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 14.06.2012 (3 Ta 99/12)
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 7. März 2012 - 4 Ca 1801/07 - wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Dem [...]